Am 22. Juni 2021 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) verkündet worden. Es bezweckt eine Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem es verschiedene Anforderungen hinsichtlich des Managements von Lieferketten für bestimmte Unternehmen kodifiziert. Das Gesetz soll einen gleichermaßen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten festlegen. Hierzu werden konkrete Leitplanken eines Risikomanagements, hier als Lieferketten-Compliance-Management-System (im weiteren als L-CMS) bezeichnet, gesetzlich vorgegeben.
Unternehmen, auf die das Gesetz ab dem 1. Januar 2023 anwendbar sein wird, stehen bereits heute vor der Herausforderung, zur Erfüllung der gesetzlich normierten Sorgfaltspflichten eine Umsetzung der erwähnten Leitplanken zu bewirken. Nicht nur allein aufgrund des ambitionierten Zeitplans bedarf es praxistauglicher Lösungen unter der Beachtung der gesetzlichen (Mindest-)Anforderungen. Über die Umsetzung werden Unternehmen berichten müssen und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird aufgrund der Berichte Kontrollen durchführen und bei festgestellten Unzulänglichkeiten Sanktionen verhängen können. Da dieser Standard im Kontext eines noch nicht in Kraft getretenen Gesetzes steht, wird er mithilfe der Einbeziehung von aktuellen Praxisentwicklungen zeitnah auf Änderungen reagieren können.

Der Arbeitskreis Menschenrechte hat diesen Standard gemeinsam mit dem Viadrina Compliance Center erarbeitet. Dieser soll insbes. jenen direkt vom LkSG betroffenen Unternehmen als erste Praxishilfe und Orientierung dienen, wie die gesetzlich verankerten Leitplanken konkret umgesetzt werden können.

Das vollständige Dokument können DICO Mitglieder im DICO Collaborate HighQ kostenfrei herunterladen.