Arbeitsrecht (HR)

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Beschreibung des Arbeitskreises Arbeitsrecht (HR)

Der Arbeitskreis Arbeitsrecht (HR) versteht sich als verbandsinterner Knowhow-Anbieter/Dienstleister für Compliance-Officer und bietet Compliance-Officern für deren eigene Einschätzung arbeitsrechtlicher Fragen Compliance-spezifisches Arbeitsrechts-Knowhow. Zugleich versteht sich der Arbeitskreis als Compliance-Botschafter in der arbeitsrechtlichen Welt und verfolgt das Ziel, insbesondere in der Arbeitsgerichtsbarkeit ein praktisches Verständnis für Compliance-Situationen und die damit verbundenen typischen Zielkonflikte zwischen Compliance und Arbeitnehmerschutz zu vermitteln.

 

Veröffentlichte Produkte des Arbeitskreises

  • A08 – Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei unternehmensinternen Untersuchungen

 

Leitung des Arbeitskreises Arbeitsrecht (HR)

Dr. Katrin Haußmannac420e879f

Dr. Katrin Haußmann ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partner der Sozietät Gleiss Lutz. Zu Ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben der Beratung und Vertretung von Unternehmen im Betriebsverfassung- und Tarifvertragsrecht auch die Mitarbeit an Compliance-Projekten.

Einige Ihrer Veröffentlichungen zum Thema Compliance sind:
Haußmann/Kaufmann: Gesetzliche Beschäftigungsverbote, Eignungs-, Zuverlässigkeits- und Integritätsmerkmale und ihre Einordnung im Kündigungsschutzrecht, Der Betrieb 21/2015, S.1223 ff.
Haußmann/Merten: „Kündigungspflicht“ und ihre arbeitsrechtliche Umsetzung, NZA 5/2015, S. 258 ff.
Haußmann/Steinle: Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Tarifverträge für selbstständige Dienstleister, EuZW 8/2015, S. 313 ff.
Haußmann: Auswirkungen absehbarer Änderungen im Datenschutzrecht auf Whistleblowing-Systeme, ArbR 2011, S. 186
Haußmann/Krets: EDV-Betriebsvereinbarungen im Praxistext, NZA 5/2005, S. 259 ff.

 

Dr. Richard Schönwerth

Dr. Richard Schönwerth ist Leiter Arbeitsrecht bei der Allianz SE, der Holding der Allianz Gruppe. Zu seinen und den Tätigkeitsschwerpunkten seines Teams gehört neben der Betreuung des (europäischen) SE Betriebsrats die Beratung des Managements in nationalen und internationalen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierzu zählen auch regelmäßig Compliance Themen mit arbeitsrechtlichem Bezug.