Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz empfiehlt die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten zur Überwachung des Risikomanagements. Im Gegensatz zu anderen Beauftragten, wie Geldwäschebeauftragten oder Datenschutzbeauftragten macht das Gesetz kaum Vorgaben zur Ausgestaltung der Position. Vieles liegt also im Ermessen der Unternehmen. Der DICO Arbeitskreis CSR/Menschenrechte hat nun 30 FAQ zum Menschenrechtsbeauftragten entwickelt, um Unternehmen bei ihren Überlegungen, ob eine solche Position zweckmäßig ist, welche Stellung ein Menschenrechtsbeauftragter im Unternehmen innehaben kann, welche Aufgaben, Qualifikationen und Befugnisse er haben kann etc. zu unterstützen. Diese detaillierte Handreichung steht DICO Mitgliedern ab sofort im DICO Collaborate HighQ zum Download bereit.