Compliance-Risikoanalyse

Beschreibung des Arbeitskreises Compliance-Risikoanalyse

Es ist das erklärte Ziel der Gruppe, einen schlanken konzeptionellen Rahmen zu definieren (im Sinne von Mindestanforderungen an ein angemessenes CRA), auf dessen Grundlage anschauliche, praxisorientierte Umsetzungshilfen entwickelt werden. Die Lösungen sollen skalierbar sein und dabei unterschiedlichen Organisationstypen gerecht werden (z.B. internationaler Großkonzern vs. kommunaler Versorger). Wir werden an dieser Stelle regelmäßig über den Arbeitsfortschritt informieren.

 

Business man with binoculars.

Arbeitsschwerpunkte

Im Rahmen unserer Tätigkeit beschäftigt sich der AK-CRA insbesondere mit folgenden Fragestellungen:

  • Welche (rechtlichen) Anforderungen bestehen an ein Compliance Risk Assessment?
  • Welches Themenspektrum sollte das Risk Assessment abdecken (enge Fokussierung, z.B. auf Korruption, oder breit angelegt)?
  • Was kann man lernen aus den bereits gesammelten Erfahrungen der Mitgliedsunternehmen?
  • Welche Methoden und Instrumente kann man zur effizienten Ausgestaltung anwenden?
  • Welche Schritte sind notwendig, um aus den Ergebnissen des Risk Assessments spezifische Compliance-Maßnahmen abzuleiten?
  • Wie können konkrete Umsetzungshilfen gegeben werden, die dem jeweiligen Umfeld angemessen sind (Großkonzern vs. Mittelstand, Branche etc)?

 

Veröffentlichte Produkte des Arbeitskreises

 

Leitung des Arbeitskreises Compliance-Risikoanalyse

Eva Maria Bergmann

Eva Bergmann ist Compliance Managerin und verantwortet u.a. das Compliance-Risikomanagement bei Munich Re. Sie hat bereits mehr als zehn Jahre Erfahrung in Compliance- und Risikomanagement sowie weiteren Governancefunktionen, die sie bei Bertelsmann in New York oder in der Beratung bei KPMG an den Standorten München und Melbourne erworben hat. Bereits während ihres Doppelstudiums der Volks- und Kulturwirtschaft beschäftigte sie sich mit Compliance und ihre Forschungsarbeit in diesem Bereich wurde sowohl vom Weltbankinstitut als auch vom Institut der deutschen Wirtschaft mit dem Max-Weber-Preis für Wirtschaftsethik ausgezeichnet.

 

Dr. Robert Jürgens

Herr Dr. Robert Jürgens ist Rechtsanwalt und Compliance Officer der thyssenkrupp AG. Innerhalb der Compliance Abteilung leitet er das Department Awareness & Prevention. Seine Schwerpunkte liegen auf Kartellrecht, Antikorruption und Geldwäscheprävention.

Er trat 2013 in den thyssenkrupp Konzern ein und war zuvor als Rechtsanwalt bei der ALBA Group sowie bei Linklaters LLP tätig.