Schwerpunkt

Fotolia_167167561_Subscription_Monthly_M_02-1140x660Schwerpunktthema: Compliance-Programme und Bußgeldminderung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass Compliance-Programme unter bestimmten Voraussetzungen bußgeldmindernd wirken können (Urteil vom 9. Mai 2017, 1 StR 265/16). Das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) – das sich bereits seit langem für die bußgeldmindernde Berücksichtigung von Compliance-Programmen einsetzt – begrüßt diese Entscheidung. „Die Entscheidung des BGH schafft nicht nur zusätzliche Anreize zur Implementierung effizienter Compliance-Strukturen. Mit ihr ist zugleich auch ein wirksames generalpräventives Signal verbunden“, so Dr. Thilo Reimers und Dr. Josef Hainz, Leiter des DICO-Arbeitskreises Kartellrecht.
Im konkreten Fall ging es um die Bußgeldbemessung für ein Unternehmen, das im Zusammenhang mit einem Bestechungsfall gegen steuerrechtliche Vorschriften verstoßen hatte. Der BGH erkennt in dem Urteil erstmals ausdrücklich die Bedeutung eines effizienten Compliance-Managements bei der Bußgeldbemessung an. Möglicherweise wird das Urteil daher zu gewissen Änderungen der behördlichen Bußgeldpraxis führen – nicht nur im Steuerstrafrecht. Entsprechende Auswirkungen sind beispielsweise im Kartellrecht denkbar. Hier hat sich das Bundeskartellamt bislang eher zurückhaltend zur bußgeldmindernden Berücksichtigung von Compliance-Programmen geäußert.
Kartellbehörden aus vielen anderen Staaten – beispielsweise aus den USA, Großbritannien oder Frankreich – sind bei dieser Frage etwas offener. Auch die österreichische Kartellbehörde hat erst kürzlich angekündigt, ihre bislang eher zurückhaltende Position überprüfen zu wollen. Für Deutschland kommt hinzu, dass sich das Bundeskartellamt im Zuge der für die kommenden Jahre geplanten Implementierung des Wettbewerbsregisters ohnehin mit der Bewertung von Compliance-Programmen befassen wird. Möglicherweise gehen von dieser Entwicklung dann zusätzliche Impulse auf die kartellbehördliche Bußgeldpraxis aus.
Unabhängig hiervon, bietet DICO seinen Mitgliedern und interessierten Unternehmen bereits heute vielfältige Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Programmen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die vom Arbeitskreis Kartellrecht erstellte Leitlinie „Kartellrechtliche Compliance – Eckpunkte für effektive Compliance-Programme“ hinzuweisen. Die Leitlinie wird ergänzt durch ein Arbeitspapier mit einem beispielhaften kartellrechtlichen Regelwerk, das DICO-Mitgliedern im Intranet zur Verfügung steht.

 

 

 

Compass IntegritySchwerpunkt: Hinweise und Kriterien zur Messung einer Unternehmenskultur

Zahlreiche prominente Compliance-Fälle beweisen, dass die bloße Einrichtung eines Compliance Management System allein nicht ausreicht. Auch das Wertesystem eines Unternehmens muss entsprechend ausgerichtet sein, um eine Unternehmenskultur zu schaffen, in der sich Mitarbeiter und Management regelkonform verhalten. Doch welche Dimension der Unternehmenskultur gibt es und wie kann man diese sichtbar für alle Beteiligten machen?

Zu diesen und weiteren Fragestellungen hat der DICO-Arbeitskreis „Zertifizierung und Qualitätsmanagement“ die Leitlinie L07 – Hinweise und Kriterien zur Messung einer Unternehmenskultur erstellt. Die Leitlinie kann über die DICO-Geschäftsstelle bestellt werden – info@dico-ev.de -. Eine Kurzfassung der Leitlinie ist über folgenden Link erhältlich L07 – Kurzfassung. Als DICO-Mitglied finden Sie die Leitlinie natürlich unter den Arbeitsergebnissen im DICO-Intranet.

 

 

Two businessmen looking at report and having a discussion in offSchwerpunkt: Kartellrechts-Compliance

Das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) hat kürzlich die vom DICO-Arbeitskreis Kartellrecht erstellte Leitlinie „Kartellrechtliche Compliance – Eckpunkte effektiver kartellrechtlicher Compliance-Programme (Teil 1)“ veröffentlicht. Die Leitlinie wird ergänzt durch ein Arbeitspapier mit einem beispielhaften kartellrechtlichen Regelwerk („Dos & Don’ts“). Beide Dokumente sollen Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – bei der Errichtung und Durchführung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen unterstützen. „Wir möchten damit zugleich auch einen Beitrag zur Förderung der Kartellrechts-Compliance in Deutschland leisten“, so die Arbeitskreisleiter Dr. Thilo Reimers und Dr. Josef Hainz.

Die Dokumente wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) erstellt. „Durch die Zusammenarbeit mit DICO können wir unseren Mitgliedern eine Hilfestellung auf fachlich höchstem Niveau zur Verfügung stellen – von Praktikern für Praktiker“, so die Leiterin der Rechtsdienstleistungen beim BME, Noreen Loepke.

Die Leitlinie und das Arbeitspapier können über die DICO-Geschäftsstelle bestellt werden – info@dico-ev.de -. Eine Kurzfassung der Leitlinie ist über folgenden Link erhältlich L06 – Kurzfassung.

 

 
 

Iran FlagIran-Embargo

Der DICO-Arbeitskreis Exportkontrolle informiert über den aktuellen Stand in Sachen Iran-Embargo. Hierzu hat der Arbeitskreis ein DICO-Informationspapier erstellt, auch dieses Papier ist uber die Geschäftsstelle erhältlich.

In einem vor Eintritt des Implementation Days geführten Interview gibt zudem Herr Thomas Barowski, Referatsleiter des Referats für Grundsatz- und Verfahrensfragen im BAFA, weitere Informationen zum Umgang mit dem Iran-Embargo. Dieses Interview wurde nach Eintritt des Implementation Day um weitere Fragen ergänzt. Das vollständige Interview lesen Sie hier.

 

 

Close up Businessmen Hands Holding Puzzle Pieces with Conceptual Know How Texts.

Zielgruppenorientiertes Schulungskonzept

Schulungen sind ein zentrales Element jedes funktionierenden Compliance Management Systems. Durch sie werden die wesentlichen Botschaften und Inhalte an die Mitarbeiter transportiert. Dies geht weit über bloße Wissensvermittlung hinaus. Idealerweise kommt ein Dialog zustande, bei dem die Mitarbeiter für Risiken sensibilisiert werden, und gleichzeitig Erkenntnisse aus ihrem Arbeitsalltag teilen, die helfen, die Compliance-Prozesse zu schärfen. Dies effizient, ansprechend und für verschiedene Zielgruppen immer wieder interessant zu gestalten, ist eine Herausforderung, der sich alle Unternehmen stellen müssen.

Der Ausschuss Qualifizierung und Trainings hat aus diesem Grund eine Leitlinie mit dem Titel „Zielgruppenorientiertes Schulungskonzept“ entwickelt.

Ausschussleiter Dietmar Deffert: „Die Leitlinie zum zielgruppenorientierten Schulungskonzept fasst dabei die Erfahrungen diverser Unternehmen zusammen und gibt eine gute Orientierung zur Umsetzung an die Hand.“

Die Kurzfassung der Leitlinie können Sie hier herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass die Leitlinie in vollem Umfang nur DICO-Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden kann.

DICO-Mitglieder finden die Leitlinie im DICO-Intranet.