COMPLIANCE IN SPORTORGANISATIONEN
Compliance gewinnt auch für Sportorganisationen zunehmend an Bedeutung, spielt dort bisher jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Dies ist häufig auf mangelnde Kenntnisse und Unklarheiten über die Ausgestaltung von Compliance-Programmen, die den sportspezifischen Anforderungen und Risiken gerecht werden, zurückzuführen.
Der Arbeitskreis „Compliance in Sportorganisationen“ beschäftigt sich mit den spezifischen Risiken in Sportverbänden und -vereinen, die insbesondere in den Bereichen Finanzen, Entscheidungsprozesse, Gesundheit und Wettkampfsport bestehen. Ziel ist es, mit den Verantwortlichen von Sportverbänden und -vereinen Leitlinien zu entwickeln und diesen Hilfestellungen an die Hand zu geben und sie dabei zu unterstützen, gute Compliance-Strukturen in ihre tägliche Arbeit zu etablieren. Der Arbeitskreis soll zudem als Plattform für einen fachspezifischen Austausch zwischen Verantwortlichen von Sportorganisationen, Vertreter*innen der Wissenschaft und Drittanbietern sowie Berater*innen dienen.
ARBEITSKREIS-Leitung

Katharina Dierlamm, LL.M.
Partnerin der Kanzlei DIERLAMM Rechtsanwälte
Katharina Dierlamm ist Partnerin der Kanzlei DIERLAMM Rechtsanwälte, eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Seit 2016 ist sie Fachanwältin für Strafrecht. Von 2018 bis 2021 absolvierte Katharina Dierlamm berufsbegleitend den Masterstudiengang LL.M. Sportrecht an der Universität Bayreuth. Sie ist zudem zertifizierte Compliance-Officerin. Katharina Dierlamm ist als Verteidigerin und Unternehmensanwältin national und international in Straf- sowie Aufsichtsverfahren tätig und führt regelmäßig Compliance-Untersuchungen und Compliance-Schulungen durch. Ein Schwerpunkt bildet dabei die strafrechtliche Beratung und Compliance-Beratung in Sportverbänden und Sportvereinen.
Katharina Dierlamm ist Vizepräsidentin des Deutschen Volleyball Verbandes e.V. (DVV), Vorstandsmitglied der German Ombudsman Association – Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte e.V. (GOA) und Compliance Officerin beim Deutschen Golf Verband e.V. (DGV). Sie ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Interne Untersuchungen und Hinweisgebersysteme“ des Deutschen Instituts für Compliance – DICO e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), der Vereinigung Deutscher Strafverteidiger e.V., der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V., der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) und der European Criminal Bar Association (ECBA).

Sebastian Grassl
Syndikusrechtsanwalt und Compliance-Beauftragter beim Deutschen Fußball-Bund (DFB e.V.)
Sebastian Grassl ist seit Oktober 2019 beim Deutschen Fußball-Bund (DFB e.V.) als Syndikusrechtsanwalt und Compliance-Beauftragter tätig. In seiner Rolle verantwortet er den Compliance-Bereich der DFB-Gruppe (inklusive Tochter- und Enkelgesellschaften) und bildet hierbei bei auftretenden Compliance-Themen zugleich das Bindeglied zu weiteren Prüfinstanzen des DFB sowie den autonom agierenden Mitgliedsverbänden des DFB. Darüber hinaus steht er als Chief Compliance Officer im engen Austausch mit den Compliance-Verantwortlichen anderer nationaler und internationaler Fußballverbände sowie mit den Compliance-Vertretern weiterer Sportorganisationen.
Nach seinem Jura-Studium und dem anschließenden Referendariat (mit Stationen bei der Lufthansa AG und in den USA) arbeitete Sebastian Grassl für etwa sechs Jahre als Staatsanwalt und Richter in der hessischen Justiz. In der Folge wechselte er im Jahr 2016 in die „freie Wirtschaft“ und war zunächst für etwas mehr als drei Jahre als Compliance Officer beim international agierenden DAX-Konzern Merck KGaA tätig, bevor er schließlich als Compliance-Beauftragter zum DFB wechselte und die Verantwortung für diesen Bereich übernahm.
- 030 - 27 58 20 20
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