Aufsichtsrat & Compliance

Business man with binoculars.

Beschreibung des Arbeitskreises Aufsichtsrat und Compliance

Zu den bedeutenden Aufgaben des Aufsichtsrats zählen unter anderem die Überwachung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems. Dabei ist die Qualität der Aufgabenwahrnehmung durch den Aufsichtsrat in hohem Maße von der Kompetenz seiner Mitglieder abhängig.

Der AK „Aufsichtsrat & Compliance“ will hier einen Beitrag zur Professionalisierung und Unterstützung von Aufsichtsräten zu Fragen der Verankerung und Ausgestaltung von Compliance im Unternehmen leisten. Als erstes Arbeitsergebnis wurde eine Handreichung zu dem Thema „Compliance für Aufsichtsräte“ erstellt, in der wesentliche Themen behandelt werden wie z. B.: Wie sollte ein On-boarding-Prozess für neue Aufsichtsratsmitglieder bzgl. Compliance ausgestaltet sein? Welches sind wichtige und „richtige“ Fragen, die sich der AR bzgl. der Arbeit des Compliance-Verantwortlichen stellen sollte? Welche Rollen und Verantwortlichkeiten kommen der Unternehmensführung im CMS zu?

 

Veröffentlichte Produkte des Arbeitskreises

L03 – Compliance-Leitfaden für den Aufsichtsrat

A18 – Executive Summary: 15 Minuten Compliance für den Aufsichtsrat

Standard 17 – Aufsichtsrat und Compliance

Beitrag von Prof. Dr. Stefan Siepelt und Dr. Lasse Pütz „Die Compliance-Verantwortung des Aufsichtsrats“, CCZ 2/2018

Gleichzeitig möchten wir Sie auf den Artikel „Compliance im Mittelstand: Die Rolle des Aufsichtsrats“ unseres Vorstandsmitglieds Meinhard Remberg hinweisen, der uns freundlicherweise von der Handesblatt Fachmedien GmbH zur Verfügung gestellt wurde. Der Artikel ist erschienen in „Der Aufsichtsrat“, Ausgabe 03/2015, Seite 40/41. Weitere Informationen finden Sie unter www.aufsichtsrat.de.

 

Leiter des Arbeitskreises Aufsichtsrat und Compliance:

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Prof. Dr. Stefan Siepelt

Prof. Dr. Stefan Siepelt ist Gründungspartner der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei LLR in Köln. Er berät seit über zwanzig Jahren im Bereich des Gesellschaftsrechts sowie des Kapitalmarktrechts Unternehmer und Unternehmen im Mittelstand bis in den Bereich des DAX. Seit 2007 ist er an der Rheinischen Fachhochschule Köln tätig, zunächst als Lehrbeauftragter und seit 2013 als Honorarprofessor sowie Direktor des Instituts für Compliance und Corporate Governance, ICC. Er ist seit Anbeginn Mitglied des Arbeitskreises „ Integrity & Governance“ im DICO und hat die Leitung des aus diesem entwickelten Arbeitskreis „Aufsichtsrat und Compliance“ übernommen. Seit 2011 ist er auch geschäftsführender Vorstand des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsrat, AdAR e.V., dem er auch als Gründungsmitglied angehört.

 

Dr. Lasse Pütz

Dr. Lasse Pütz ist seit 2011 Rechtsanwalt und trat im Dezember 2019 in das Kölner Büro von LLR Rechtsanwälte ein. Ein besonderer Fokus von ihm liegt auf der Beratung und Schulung zu den Themen Compliance, Organhaftung, kommunale Kapitalgesellschaften, Aufsichtsratswahl der Arbeitnehmer/innen sowie zu weiteren gesellschafts- und mitbestimmungsrechtlichen Fragen. Auch ist er Verfasser von diversen Publikationen zu den Themen Compliance, Corporate Governance sowie Mitbestimmung und Aufsichtsratswahl der Arbeitnehmer. Er ist als Sachverständiger (u.a. für den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages) tätig. Dr. Lasse Pütz ist Aufsichtsrat einer AG mit kommunalem Bezug (Stadtwerke) und einer städtischen Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Seit 2015 ist Dr. Lasse Pütz Lehrbeauftragter der Rheinischen Fachhochschule Köln für den Studiengang Compliance und Corporate Security, LL.M. sowie Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für das Thema CSR und Compliance. Seit 2014 ist er Mitglied des Arbeitskreises Aufsichtsrat & Compliance im DICO.

Den Artikel können Sie hier herunterladen.