Kartellrecht

Schild mit Wegweiser Kartellamt

Beschreibung des Arbeitskreises Kartellrecht

Aufgrund der wachsenden Verfolgungsaktivität der Kartellbehörden ist die Einhaltung des Kartellrechts mittlerweile für Unternehmen aller Größe von besonderer Relevanz. Dies gilt nicht nur für die Vermeidung eigener Verstöße. Unternehmen schützen sich zunehmend auch gegen Schäden durch Kartellabsprachen auf Lieferantenseite („Kartellschadensprävention“). In diesem Kontext kommt kartellrechtlichen Fragestellungen – unter dem Gesichtspunkt der Selbstreinigung – zudem im Rahmen des Vergaberechts Bedeutung zu. Trotz dieser Entwicklungen bestehen jedoch weiterhin zahlreiche Unklarheiten über die Ausgestaltung von effektiven und der Unternehmensgröße nach angemessenen kartellrechtlichen Compliance-Programmen. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des DICO-Arbeitskreises Kartellrecht, Mitgliedern und Interessenten des DICO – auch durch die Entwicklung von Musterdokumenten – Hilfestellung bei der Entwicklung und Implementierung kartellrechtlicher Compliance-Programme zu bieten. Zudem soll der Arbeitskreis auch außerhalb des Kreises der DICO-Mitglieder und Interessenten das Bewusstsein für den Gedanken der kartellrechtliche Compliance fördern. Ferner soll er den DICO-Mitgliedern und Interessenten als Plattform für den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und die fachliche Fortbildung dienen.

Als erstes Ergebnis seiner Arbeit hat der Arbeitskreis im Sommer 2016 die Leitlinie „Kartellrechtliche Compliance – Eckpunkte effektiver kartellrechtlicher Compliance-Programme (Teil 1)“ veröffentlicht. Die Leitlinie wird ergänzt durch ein Arbeitspapier mit einem beispielhaften kartellrechtlichen Regelwerk („Dos & Don’ts“). Beide Dokumente sollen Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – bei der Errichtung und Durchführung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen unterstützen. „Wir möchten damit zugleich auch einen Beitrag zur Förderung der Kartellrechts-Compliance in Deutschland leisten“, so die Arbeitskreisleiter Dr. Thilo Reimers und Dr. Josef Hainz. Die Dokumente wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) erstellt. „Durch die Zusammenarbeit mit DICO können wir unseren Mitgliedern eine Hilfestellung auf fachlich höchstem Niveau zur Verfügung stellen – von Praktikern für Praktiker“, so die Leiterin der Rechtsdienstleistungen beim BME, Noreen Loepke.

 

Veröffentlichte Produkte des Arbeitskreises

 

Leiter des Arbeitskreises Kartellrecht

 

josef-hainz_webDr. Josef Hainz

Dr. Josef Hainz ist Partner im Berliner Büro von Dentons Europe LLP und berät Mandanten im deutschen und europäischen Kartellrecht. Er verfügt über umfangreiche Expertise in Fusionskontroll-, Kartell- und Marktmachtmissbrauchsverfahren mit einem Fokus auf Unternehmen aus dem Energie-, Telekommunikations- und Gesundheitssektor sowie der Finanz- und Automobilindustrie. Er ist Lehrbeauftragter für deutsches und europäisches Kartellrecht an der Universität Potsdam sowie der EBS Law School in Wiesbaden.

 
 

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Dr. Thilo Reimers

Dr. Thilo Reimers ist Leiter Kartellrecht – Compliance und Schadensprävention bei der Deutsche Bahn AG. Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die konzern- und weltweite Ausgestaltung und Implementierung des kartellrechtlichen Compliance-Programms. Er ist seit 2010 im DB-Konzern tätig, zunächst als Senior Counsel Kartellrecht. Vor seiner Tätigkeit bei der Deutsche Bahn AG war er von 2007 bis 2010 als Referent im Bundeskartellamt beschäftigt.