Bei der Einführung und Weiterentwicklung von Compliance-Management-Systemen (CMS) stehen Unternehmen weiterhin vor der Herausforderung, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, die festlegen, wie solche Systeme auszusehen haben. Auf der anderen Seite fordern nationale Gesetzgeber verstärkt die Einführung von Compliance-Maßnahmen bzw. räumen Bußgeldmilderungen ein, falls Unternehmen CMS eingeführt haben, ohne diese näher zu konkretisieren. Wie können Unternehmen mit diesem Dilemma umgehen? Es gibt einzelne Standards (z.B. diverse ISO-Standards aus dem Bereich „Governance und Compliance Management“) die Orientierung geben. Auch bieten Wirtschaftsprüfer und einzelne Zertifizierungsstellen Compliance-Zertifizierungen an. Allerdings bleiben diese Standards zu vage und auch der Wert der Zertifizierungen ist unklar bzw. wird angezweifelt. Seit seiner Gründung befasst sich DICO mit dieser Herausforderung. Seit vielen Jahren erarbeiten die DICO-Arbeitskreise Leitlinien zu bestimmten Compliance-Maßnahmen oder Compliance-Risikofeldern. Diese konkreten Arbeitshilfen genießen bei den Anwendern große Beliebtheit, waren aber nie als Standards ausgelegt. Nunmehr möchte DICO in einem gemeinsamen Projekt mit dem Viadrina Compliance Center an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt(Oder) einen Schritt weiter gehen und konkrete DICO-Standards erarbeiten.
Der folgende Beitrag von Prof. Dr. Bartoz Makowicz (Sprecher des Wissenschaftlichen Beirats) und den DICO Vorstandssprechern Dr. Philip Matthey und Meinhard Remberg beschreibt dieses Projekt und den Wert der DICO-Standards.
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