Vor rund zwei Jahren veröffentlichte der Arbeitskreis Exportkontrolle die Leitlinie L08 – Sanktionslistenscreening in der Unternehmenspraxis. Um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen, hat der Arbeitskreis seine Leitlinie an einigen Stellen angepasst und auf den neuesten Stand gebracht. Die Leitlinie soll einen Einstieg in das Thema geben und Praktikern einen ersten Überblick verschaffen, indem die wesentlichen Punkte zusammengefasst werden, die Unternehmen beim Sanktionslistenscreenings beachten müssen. Unternehmen können sich hieran orientieren, sollten aber in jedem Fall hierauf aufbauend prüfen, ob risikobasiert ergänzende Maßnahmen zu implementieren sind.
 
DICO Mitglieder können sich die Leitlinie kostenfrei im Intranet herunterladen.