5ba664864f

Es ist zunächst festzuhalten, dass es keine allgemein gültige Definition von Korruption gibt. Transparency International spricht übergreifend vom Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil („Corruption is the abuse of public power for private benefit“). In den meisten Rechtsordnungen werden von den Korruptionstatbeständen aktive und passive Bestechungshandlungen im öffentlichen genauso wie im privatwirtschaftlichen Bereich erfasst. Mag Korruption für die unmittelbar Beteiligten, den Bestechenden und den Bestochenen, auf den ersten Blick lukrativ erscheinen, so sind die volkswirtschaftlichen Schäden, die durch Korruption versursacht werden können, doch immens: Unternehmen kaufen zu teuer ein, werden dem Innovationsdruck entzogen und verlieren langfristig an Wettbewerbsfähigkeit.

Manuela Mackert aus „Korruptionsprävention – Ein Leitfaden für Unternehmen“