„Das Arbeitsrecht wandelt sich immer stärker zu einem Sanktionenrecht US-amerikanischer Prägung. Während früher die Sicherung der (Mindest)Arbeitsbedingungen den Arbeitsvertragsparteien sowie den Arbeitnehmervertretungen überlassen wurde, wird nunmehr nahezu jede Verletzung einer Arbeitsrechtvorschrift mit einem Straftatbestand mindestens aber doch einer Ordnungswidrigkeit belegt. Das Arbeitsrecht wird immer mehr zum Arbeitsstrafrecht, „Human Resources“ immer stärker zu einem Compliance-Thema. An keinen Themen lassen sich das Risiko aber auch die Lösungen für die HR-Compliance besser illustrieren als der Beauftragung von Fremdpersonal einerseits und der Vergütung von Mitgliedern der Betriebsräte andererseits. Der Fachkräftemangel befeuert den Bedarf an freiberuflichen Experten im Unternehmen. Diese müssen aber rechtskonform eingesetzt werden, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden.

Der Strafsenat des BGH hat Anfang 2023 in einem Aufsehen erregenden Urteil die Vergütung von Betriebsrats-Mitgliedern unter ein diffuses „Untreue-Risiko“ gestellt und damit nicht nur die Verantwortlichen im Unternehmen bei der Bestimmung einer rechtskonformen Vergütung weitestgehend alleine gelassen, sondern auch die Mitbestimmungskultur im Unternehmen enorm belastet.

Compliance-Expertise ist jedoch noch nicht hinreichend in den HR-Abteilungen verankert; andererseits ist die Sensibilität von HR-Themen aber auch noch nicht vollends Bestandteil der Compliance-Abteilungen. Wir wollen daher Herausforderungen und Lösungen für die Compliance- und HR-Abteilungen anhand der beiden aktuellsten HR-Compliance-Themen mit Ihnen diskutieren.“

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