21. und 22. November 2019
Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg

Behandelt werden folgende Themenschwerpunkte:
• Wirtschaftsstrafrecht Allgemeiner Teil (Blankettstrafgesetze, strafrechtliche Generalklauseln, Beteiligungs- und Irrtumsfragen, etc.)
• Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil (Betrug, Untreue, Geldwäsche, Korruptionsdelikte [neue Fassung])
• Insolvenzstrafrecht (nur Highlights – wenn gewünscht) / Überblick zum neuen Kapitalmarktstrafrecht
• Vermögensabschöpfung (Einziehungsrecht in reformierter Fassung)
Dozent wird Herr Prof. Dr. Thomas Rönnau sein, der an der Bucerius Law School das Strafrecht (insbesondere
das Wirtschaftsstrafrecht) vertritt. Herr Prof. Dr. Rönnau wird auch auf die relevanten verfahrensrechtlichen
Aspekte sowie auf die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Stellung des
Compliance-Officers („Garantenstellung“) eingehen. Thematisiert wird zudem der aktuelle Stand zum Unternehmensstrafrecht.

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