Aus Sicht von DICO ist zu begrüßen, dass der Referentenentwurf des BMJV Compliance normativ im Gesetz verankert und zu einem wichtigen Maßstab für die Sanktionsbemessung macht. Hierdurch wird die Bedeutung von Compliance in Unternehmen nochmals gestärkt und aufgewertet. Zu bemängeln ist, dass weder in den Vorschriften noch in der Begründung des Referentenentwurfs näher konkretisiert wird, welche Kriterien Compliance konkret erfüllen muss, um sanktionsmildernd berücksichtigt zu werden. Lesen Sie die komplette Pressemitteilung hier.