KARTELLRECHT

Kartellrecht geht jedes Unternehmen an, ob global agierender Konzern oder mittelständisches Unternehmen. Kartellrechtliche Anforderungen sind in nahezu allen Bereichen wirtschaftlichen Handelns zu beachten: Im Einkauf und im Vertrieb, im Handel, in der Industrie und auf Plattformen, in Kerngeschäftsbereichen und auf Nebenmärkten.  

Es gilt, wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen zu vermeiden und Kooperationen und Vertriebsformen rechtskonform zu strukturieren. Denn die Folgen von Kartellrechtsverstößen sind gravierend: hohe Bußgelder, Schadenersatzansprüche Dritter, arbeitsrechtliche Maßnahmen, unwirksame Verträge, langwierige Kartellverfahren und hohe Kosten der Verteidigung. 

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Der überragenden Bedeutung des Kartellrechts zum Trotz bestehen häufig Unsicherheiten:  

  • Was muss ein Unternehmen tun, um Kartellrechtsverstöße effektiv zu vermeiden?
  • Welche Möglichkeiten bietet das Kartellrecht, kommerzielle Tätigkeit rechtskonform zu strukturieren? 

Die virtuellen Treffen unseres Arbeitskreises, unsere regelmäßigen DICO Talk Live Sessions und unsere Workshops auf dem jährlichen DICO Forum bieten Teilnehmern eine Plattform, um durch Austausch und Weiterbildung Antworten auf diese Fragen zu finden. Unsere Ziele sind 

  • Hilfestellungen bei der Entwicklung und Umsetzung kartellrechtlicher Compliance-Maßnahmen zu bieten
  • das Bewusstsein für die Chancen und Spielräume des Kartellrechts zu fördern und zu schärfen.  

Unsere Arbeitsergebnisse

Arbeitskreis-Leitung

Dr. Reto Batzel

Mitbegründer der Rechtsanwaltskanzlei MARCK

Dr. Reto Batzel ist Partner und Mitbegründer der auf das Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei MARCK in Düsseldorf. Er berät Mandanten im deutschen und europäischen Kartellrecht sowie im kartellrechtsnahen Regulierungsrecht. Vor der Gründung von MARCK war er für die METRO AG tätig, ab 2017 als Leiter der Kartellrechtsabteilung. Seine Laufbahn begann er 2010 bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP in Köln. Reto Batzel ist unter anderem Mitglied des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) e.V., der Studienvereinigung Kartellrecht e.V, und der American Bar Association (Antitrust Section). 

Kim-Simone Janutta

Syndikusrechtsanwältin bei der
Otto Group

Kim-Simone Janutta ist seit 2019 Syndikusrechtsanwältin mit Schwerpunkt Kartellrecht bei der Otto Group. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören insbesondere Antitrust Compliance, Fusionskontrolle und Beratung in den verschiedenen kartellrechtlich relevanten Sachverhalten des Konzerns wie z.B. e-Commerce, Digitalökonomie, Plattformwirtschaft und Logistik. Durch ihre vorherige Tätigkeit als Rechtsanwältin bei Covington & Burling in Brüssel, in einer Brüsseler Kartellrechtsboutique sowie als Inhouse Counsel für Compliance bei der Atlas Elektronik GmbH in Bremen, bringt sie internationale Erfahrungen aus der Kanzlei- und Unternehmensperspektive ein. Sie ist u.a. Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht e.V. und hat auch zu Kommentierungen des EU Wettbewerbsrechts im Bereich Transport beigetragen.   

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