Mehr Rechtssicherheit durch einen gesetzlichen Referenzmaßstab für Compliance: DICO bringt sich mit Stellungnahme in die Reform des Unternehmenssanktionsrechts ein
Die Reform des Umweltstrafrechts und der Unternehmenssanktionen befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren und kann einen wichtigen Schritt für mehr Compliance und Rechtssicherheit in Deutschland darstellen. Zugleich würde sie einen Meilenstein in der langjährigen Weiterentwicklung des Unternehmenssanktionsrechts markieren, zu dem DICO seine Expertise kontinuierlich eingebracht hat.
Aus Sicht von DICO ist die Änderung des Umweltstrafrechts eine wichtige Chance, gerade vor dem Hintergrund deutlich erhöhter Bußgeldrahmen, klare und nachvollziehbare Maßstäbe für die Bewertung von Compliance-Strukturen gesetzlich zu verankern. DICO setzt sich dafür ein, dass die Reform zu klaren, praktikablen und rechtssicheren Regelungen führt. Die Vorschläge des Bundesrates können diese Ziele erreichen.
Wesentliche Punkte im Überblick:
- Klare Leitplanken für Compliance (§ 130 OWiG):
Gesetzliche Anforderungen schaffen Rechtssicherheit und Orientierung. - Compliance muss sich lohnen (§ 30 OWiG):
Compliance-Maßnahmen sowie Aufklärung und Kooperation müssen bei der Sanktionsbemessung berücksichtigt werden - Einheitliche Maßstäbe:
Klare Kriterien sorgen für verlässliche Anwendung in der Praxis. - Verhältnismäßige Sanktionen:
Erhöhte Bußgelder erfordern differenzierte und ausgewogene Maßstäbe. - Internationale Anschlussfähigkeit:
Klare Compliance-Standards stärken die Wettbewerbsfähigkeit.
Die Stellungnahme wurde maßgeblich vom DICO?Arbeitskreis Strafrecht erarbeitet – stellvertretend geht unser Dank an die Arbeitskreisleiter Dr. Philipp Gehrmann und Dr. Iyad Nassif.