Am 27. Juni 2022 ist der neue Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) 2022 in Kraft getreten. Einen Schwerpunkt der Änderungen bilden die Anforderungen an die Compliance-Organisation in börsennotierten Unternehmen.

Die Einrichtung eines (konzernweiten) Compliance Management Systems (CMS) war bislang in A.2 Satz 1 DCGK lediglich als Empfehlung an den Vorstand ausgestaltet. Nunmehr ergibt sich aus den Grundsätzen 4 und 5 DCGK eine Pflicht des Vorstands, ein angemessenes und wirksames CMS (als Bestandteil des IKS/RMS) im Konzern einzurichten.

Die Kodex-Änderungen bedeuten einen Wandel von der in der Praxis bislang üblichen deskriptiven zu einer bewertenden Compliance-Berichterstattung. Angesichts der bestehenden Unklarheiten bei der Beurteilung und Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit von CMS sowie der Tatsache, dass eine verfestigte Praxis in den Unternehmen zu diesem Themenkreis bislang nicht existiert, benötigen die Unternehmen Unterstützung. Wie in seiner Stellungnahme zum DCGK-Entwurf 2022 angekündigt will DICO mit dieser Handreichung seinen Beitrag leisten. In der Handreichung werden verschiedene Optionen dargestellt, wie Unternehmen zu einer Aussage über die Angemessenheit und Wirksamkeit ihres CMS kommen können.

DICO Mitglieder finden die Handreichung im DICO Collaborate (HighQ).