Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber kürzlich erstmals ausdrücklich normiert, dass Compliance-Programme bei der Festsetzung der Höhe von (Kartell-)Geldbußen zu berücksichtigen sind (§ 81d Abs. 1 S. 2 Nr. 4 und 5 GWB). Trotz der gesetzlichen Regelung sind allerdings noch zahlreiche Einzelfragen offen. Mit der heutigen Stellungnahme möchte DICO einen Diskussionsbeitrag zur Klärung dieser Fragen sowie einen Impuls zur Anwendung und Auslegung der gesetzlichen Regelung geben. Eine englischsprachige Übersetzung der Stellungnahme erscheint in Kürze.

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Die englische Version der Stellungnahme finden Sie hier.