Der Arbeitskreis „Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrolle“ setzt sich seit 2015 mit vielfältigen Compliance-
relevanten Themen aus dem Bereich der Exportkontrolle auseinander. In den Jahren 2017 und
2018 hat der Arbeitskreis deutsche Unternehmen zum Thema „innerbetriebliche Exportkontrolle“
befragt.
 
Mit Exportkontrollrechts-Compliance müssen sich nicht nur Unternehmen auseinandersetzen, die
Rüstungsgüter oder Dual-Use-Güter exportieren, sondern auch solche, die lediglich zivile Produkte
ausführen. Ziel der Umfrage war zu erfahren, wie Unternehmen von unterschiedlicher Größe
und aus verschiedenen Sektoren ihr exportkontrollrechtliches Compliance-System organisieren.
 
Die Ergebnisse dieser Umfrage wurde vom Arbeitskreis Exportkontrolle nun anschaulich in dem Arbeitspapier A13 zusammengefasst.
 
Mitglieder können sich das Papier hier kostenlos herunterladen.