SESSIONSLOT 05 – Was erwartet sie?

WS21 – AK Aufsichtsrat & Compliance

Umsetzung der EU KI-Verordnung. Worauf sollte der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungsfunktion achten?

In diesem Workshop geben wir im ersten Teil einen Überblick darüber, welche Pflichten Unternehmen treffen, wenn sie KI-Systeme vertreiben und/oder verwenden inklusive der Timeline für die Umsetzung. Denn ein Grundverständnis für die KI-Verordnung ist zwingende Voraussetzung dafür, dass der Aufsichtsrat seiner Aufgabe zur Überwachung der wirksamen Implementierung Vorgaben aus der KI-Verordnung nachkommt. Anschließend stellen wir eine Checkliste vor, die Aufsichtsräten eine erste Orientierung für ihre Überwachungsaufgabe mit Blick auf die KI-Verordnung an die Hand gibt. Im zweiten Teil des Workshops wird Dr. Philipp Klarmann (Chief Legal Counsel bei der SAP SE) einen Praxisbericht zur Umsetzung der EU KI-Verordnung bei der SAP AG geben..

Digitalisierung/KI, Governance/Integrated Assurance  (Zielgruppe: Alle)

WS22 – AK Compliance als Führungsaufgabe

Führungskräfte zur Compliance führen – Wie die Kommunikation auch Führungskräfte erreicht

In dem Beitrag soll es darum gehen was die grundsätzlichen Unterschiede in der Herangehensweise in Richtung von Mitarbeitenden und Führungskräften gehen und wie man beide gleichermaßen wirksam erreichen kann. Hierbei soll kurz dargestellt werden wie normale Mitarbeitenden (typischerweise) angesprochen werden. Danach soll ein klarer Fokus auf die Führungskräfte gesetzt werden und warum diese mit anderen Konzepten angesprochen werden müssen anstelle des oftmals für beide Gruppen gleichermaßen verwendeten generischen MA-Ansatzes. Zudem sollen die Auswirkungen entsprechender Schulungsgestaltung auf die Unternehmensgovernance angesprochen werden.

1. Inhalte und Orientierungspunkte:
• (FK) Führungskräfte setzen den Fokus oftmals auf strategisches Denken, Entscheidungsfindung, die Arbeit an und mit den Mitarbeitenden, Konfliktmanagement und Change Management
–> Fokus in diesen Bereichen setzen
• Zur Orientierung/ Abgrenzung: (MA) Mitarbeitende legen ihren Schwerpunkt regelmäßig auf fachlichen Fähigkeiten und Tätigkeiten, Teamarbeit, Kommunikation und operativen Prozessen.

2. Methoden und Ansätze wie man FK´s erreichen kann
• FK brauchen den Einsatz von Coaching, Mentoring, Fallstudien und Simulationen, um komplexe Szenarien zu üben. Hierbei muss auch die Art des kommunikativen Auftretens beachtet und geschult werden.
• Zur Orientierung/ Abgrenzung: MA profitieren von praktischen Übungen, Workshops und Rollenspielen, um spezifische Aufgaben und Prozesse zu erlernen.

3. Aufbau und Impulse die vermittelt werden sollen:
• FK brauchen oftmals längere und intensivere Programme, oft mit Follow-up-Sitzungen. Compliance muss im Wege eines fortgesetzten Schulungs- und Coachingansatzes begleitender Partner sein. Konkrete Tipps und Empfehlungen für die kommunikative und inhaltliche Umsetzung
• Zur Orientierung/ Abgrenzung: MA – Kürzere, generische bzw. auf die allgemeine Compliance fokussierte Schulungen, die ggfs. aktualisiert werden.


Es sollen Impulse dafür gesetzt werden, dass Compliance-, Kommunikations- und Unternehmensverantwortliche die Art ihre Compliance Kommunikation und Schulungen an der Funktion der Führungskraft ausrichten können.

In diesem interaktiven Workshop erarbeiten wir mit den Teilnehmenden gemeinsam praxisnahe Strategien, um Führungskräfte gezielt für Compliance zu sensibilisieren. Es geht darum, Führungskräften auf Augenhöhe abzuholen, ihr Mindset zu verändern und sie als aktive Botschafter für Compliance zu gewinnen.

Hierbei soll vor allem die Art der Ansprache und des Umgangs mit Schulungsteilnehmern aus der FK Ebene dargestellt werden. Die Teilnehmenden erhalten praktische Tipps im Umgang mit den FK und Impulse für den Aufbau funktionaler Kommunikation und mittelbar Schulungen. Die wirksame Wissensvermittlung auf der FK-Ebene stellt weiterhin ein absolutes Wirksamkeitshindernis dar und wirkt sich im bei entsprechender Anwendung absolut positiv auf die Governance eines Organisation aus.

Governance/Integrated Assurance   (Zielgruppe: Alle)

Max Schmiechen

Head of Compliance, HORNBACH Holding AG & Co. KGaA​

Max Schmiechen ist Head of Compliance und Menschenrechtsbeauftragter der HORNBACH-Gruppe. Als erfahrener Unternehmensjurist hat er in verschiedenen Branchen internationale Compliance- sowie IKS-, Risk- und Strukturen verantwortet und vertritt den Ansatz der integritätsbasierten und menschzentrierten Compliance.

Gernot Tölle, LL.M., MBA

Compliance Officer bei Vita34

Gernot Tölle ist Head of Legal & Compliance in der FamiCord Gruppe, einem im Prime Standard gelisteten Unternehmen der Pharma / Healthcare Industrie.  Er hat einen MBA in der Fachrichtung „Governance, Risk, Compliance & Fraud Management“ und ist „ACFE Certified Fraud Examiner“. Gernot Tölle ist zudem Mediator, Coach und Organisationsentwickler. Nach rund 16 Jahren im Bereich Recht und Compliance in der Bahnindustrie ist er 2018 in die Compliance Abteilung von Bilfinger gewechselt und hat dort u.a. als Head of Awareness, Prevention & Antitrust unter anderem die Beendigung des Compliance Monitorships und des Extended Deferred Prosecution Agreement mit dem US Department of Justice begleitet. Zudem war Herr Tölle Compliance Officer für die Konzernzentrale von Bilfinger, für die Region Nordamerika, die Division Other Operations und war für die Compliance Trainings und die Compliance Kommunikation des Konzerns verantwortlich. 

WS23 – PG DICO innovativ – Compliance Operations

Compliance Operations: unser Pitch

Wir zeigen in Form eines Pitch an Vorstand / Geschäftsführung, welche Vorteile Compliance Operations hat.
Dazu nehmen wir klassische Compliance-Aufgaben und zeigen, wie sie mit und ohne Compliance Operations abgebildet werden.

Beispiel: externe Datenschutzbeauftragte einbinden
Beispiel: Freigabeprozess einer Geschenkerichtlinie

Die Pitch-Unterlagen werden der DICO-Community im Anschluss zur Verfügung gestellt.

Risikomanagement, Mittelstand, Kontrolle/Regulierung, Governance/Integrated Assurance   (Zielgruppe: Alle)

Matthias Bosbach

Rechtsanwalt / Steuerberater bei RSM Ebner Stolz

Matthias Bosbach ist in den Bereichen grenzüberschreitende Gestaltungs- und Abwehrberatung, sowie Digitale Lösungen und Prozessberatung tätig.
Er absolvierte ein deutsch-französisches Doppelstudium in Berlin und Paris. Nach Berufseinstieg in Brüssel geht er seiner Tätigkeit als Anwalt und Steuerberater für den exportorientierten Mittelstand nach.

Dr. Philipp Großkopf

Leiter Risk, Compliance & Legal Support Shared Services

Philipp Großkopf ist Führungskraft im Bereich Legal und Compliance mit Schwerpunkt in der Optimierung von Organisationen und Prozessen sowie der Implementierung von Shared Services Strukturen. Er hat in München und Göttingen studiert und eine Operations Manager Ausbildung.

WS24 – AK Heathcare

Übertherapiert? – Compliance im Gesundheitswesen: Zwischen Selbstregulierung, Überregulierung und Deregulierung

Im Gesundheitswesen droht die Compliance zunehmend von der realen Risikosteuerung in schematische Regelkonformität abzudriften. Dadurch droht nicht nur bürokratische Erstarrung, sondern auch ein schleichender Verlust an Steuerungswirkung. Aber darf Deregulierung auch an der Compliance ansetzen? – Dieser Frage wollen wir in unserem Workshop nachgehen – und diskutieren, wie eine Rückbesinnung auf risikobasierte Wirksamkeit jenseits formaler Routinen gelingen kann. Der Workshop richtet sich bewusst nicht nur an Brancheninsider, sondern lädt auch fachfremde Perspektiven ein.
Kontrolle/Regulierung, Mittelstand   (Zielgruppe: Alle)

Dr. Daniel Geiger

Partner von GNP Rechtsanwälte GEIGER | NITZ | PARTNER

Dr. Daniel Geiger ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Wirtschaftsmediator. Er ist Partner der Kanzlei GNP Rechtsanwälte Geiger Nitz Partner mbB. Er begann seine berufliche Laufbahn 2006 als Rechtsanwalt im medizin- und gesundheitsrechtlichen Referat einer internationalen Sozietät am Standort Hamburg, von wo aus er im Jahre 2007 in die Rechtsabteilung eines forschenden Pharmaunternehmens wechselte.

Nina Stoeckel, LL.M.

leiterin Ethics & Compliance Team bei Boehringer Ingelheim

Nina Stoeckel, LL.M. leitet das globale Ethics & Compliance Team von Boehringer Ingelheim mit dem Schwerpunkt eines risiko-basierten und integrierten Compliance-Programms für die Geschäftsbereiche Humanpharma und Tiermedizin. Zuvor hat sie von 2019 – 2022 bei der Merck KGaA die Abteilung Group Legal & Compliance Operations aufgebaut und Innovationen in der Rechtsabteilung vorangetrieben.

WS25 – AK Interne Untersuchungen & Hinweisgebersysteme

KI im Kooperationsverhältnis – Einsatz von KI zur Sachverhaltsaufklärung und Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden

Details zur Paneldiskussion  folgen in Kürze.

Digitalisierung/KI    (Zielgruppe: Alle)

Dr. Fabian A. Quast

Partner bei Hengeler Mueller

Dr. Fabian Quast, LL.M. (London) ist Partner im Berliner Büro von Hengeler Mueller. Er berät deutsche und internationale Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung von Compliance Programmen, bei der Durchführung von internen Untersuchungen und von Compliance Due Diligence Prüfungen sowie im Crisis Management. Einen Schwerpunkt bilden dabei grenzüberschreitende interne Untersuchungen und die Unterstützung in den oft parallel laufenden aufsichts- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Fabian Quast ist Co-Head des DICO Arbeitskreises Interne Untersuchungen und Hinweisgebersysteme und Mitglied im Arbeitskreis Compliance-Management-Systeme.

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