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SESSIONSLOT 05 – Was erwartet sie?
WS21 – AK Aufsichtsrat & Compliance
Umsetzung der EU KI-Verordnung. Worauf sollte der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungsfunktion achten?
In diesem Workshop geben wir im ersten Teil einen Überblick darüber, welche Pflichten Unternehmen treffen, wenn sie KI-Systeme vertreiben und/oder verwenden inklusive der Timeline für die Umsetzung. Denn ein Grundverständnis für die KI-Verordnung ist zwingende Voraussetzung dafür, dass der Aufsichtsrat seiner Aufgabe zur Überwachung der wirksamen Implementierung Vorgaben aus der KI-Verordnung nachkommt. Anschließend stellen wir eine Checkliste vor, die Aufsichtsräten eine erste Orientierung für ihre Überwachungsaufgabe mit Blick auf die KI-Verordnung an die Hand gibt. Im zweiten Teil des Workshops wird Dr. Philipp Klarmann (Chief Legal Counsel bei der SAP SE) einen Praxisbericht zur Umsetzung der EU KI-Verordnung bei der SAP AG geben..
Digitalisierung/KI, Governance/Integrated Assurance (Zielgruppe: Alle)
WS22 – AK Compliance als Führungsaufgabe
Führungskräfte zur Compliance führen – Wie die Kommunikation auch Führungskräfte erreicht
In dem Beitrag soll es darum gehen was die grundsätzlichen Unterschiede in der Herangehensweise in Richtung von Mitarbeitenden und Führungskräften gehen und wie man beide gleichermaßen wirksam erreichen kann. Hierbei soll kurz dargestellt werden wie normale Mitarbeitenden (typischerweise) angesprochen werden. Danach soll ein klarer Fokus auf die Führungskräfte gesetzt werden und warum diese mit anderen Konzepten angesprochen werden müssen anstelle des oftmals für beide Gruppen gleichermaßen verwendeten generischen MA-Ansatzes. Zudem sollen die Auswirkungen entsprechender Schulungsgestaltung auf die Unternehmensgovernance angesprochen werden.
1. Inhalte und Orientierungspunkte:
• (FK) Führungskräfte setzen den Fokus oftmals auf strategisches Denken, Entscheidungsfindung, die Arbeit an und mit den Mitarbeitenden, Konfliktmanagement und Change Management
–> Fokus in diesen Bereichen setzen
• Zur Orientierung/ Abgrenzung: (MA) Mitarbeitende legen ihren Schwerpunkt regelmäßig auf fachlichen Fähigkeiten und Tätigkeiten, Teamarbeit, Kommunikation und operativen Prozessen.
2. Methoden und Ansätze wie man FK´s erreichen kann
• FK brauchen den Einsatz von Coaching, Mentoring, Fallstudien und Simulationen, um komplexe Szenarien zu üben. Hierbei muss auch die Art des kommunikativen Auftretens beachtet und geschult werden.
• Zur Orientierung/ Abgrenzung: MA profitieren von praktischen Übungen, Workshops und Rollenspielen, um spezifische Aufgaben und Prozesse zu erlernen.
3. Aufbau und Impulse die vermittelt werden sollen:
• FK brauchen oftmals längere und intensivere Programme, oft mit Follow-up-Sitzungen. Compliance muss im Wege eines fortgesetzten Schulungs- und Coachingansatzes begleitender Partner sein. Konkrete Tipps und Empfehlungen für die kommunikative und inhaltliche Umsetzung
• Zur Orientierung/ Abgrenzung: MA – Kürzere, generische bzw. auf die allgemeine Compliance fokussierte Schulungen, die ggfs. aktualisiert werden.
Es sollen Impulse dafür gesetzt werden, dass Compliance-, Kommunikations- und Unternehmensverantwortliche die Art ihre Compliance Kommunikation und Schulungen an der Funktion der Führungskraft ausrichten können.
In diesem interaktiven Workshop erarbeiten wir mit den Teilnehmenden gemeinsam praxisnahe Strategien, um Führungskräfte gezielt für Compliance zu sensibilisieren. Es geht darum, Führungskräften auf Augenhöhe abzuholen, ihr Mindset zu verändern und sie als aktive Botschafter für Compliance zu gewinnen.
Hierbei soll vor allem die Art der Ansprache und des Umgangs mit Schulungsteilnehmern aus der FK Ebene dargestellt werden. Die Teilnehmenden erhalten praktische Tipps im Umgang mit den FK und Impulse für den Aufbau funktionaler Kommunikation und mittelbar Schulungen. Die wirksame Wissensvermittlung auf der FK-Ebene stellt weiterhin ein absolutes Wirksamkeitshindernis dar und wirkt sich im bei entsprechender Anwendung absolut positiv auf die Governance eines Organisation aus.
Governance/Integrated Assurance (Zielgruppe: Alle)

Max Schmiechen
Head of Compliance, HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Max Schmiechen ist Head of Compliance und Menschenrechtsbeauftragter der HORNBACH-Gruppe. Als erfahrener Unternehmensjurist hat er in verschiedenen Branchen internationale Compliance- sowie IKS-, Risk- und Strukturen verantwortet und vertritt den Ansatz der integritätsbasierten und menschzentrierten Compliance.

Gernot Tölle, LL.M., MBA
Compliance Officer bei Vita34
Gernot Tölle ist Head of Legal & Compliance in der FamiCord Gruppe, einem im Prime Standard gelisteten Unternehmen der Pharma / Healthcare Industrie. Er hat einen MBA in der Fachrichtung „Governance, Risk, Compliance & Fraud Management“ und ist „ACFE Certified Fraud Examiner“. Gernot Tölle ist zudem Mediator, Coach und Organisationsentwickler. Nach rund 16 Jahren im Bereich Recht und Compliance in der Bahnindustrie ist er 2018 in die Compliance Abteilung von Bilfinger gewechselt und hat dort u.a. als Head of Awareness, Prevention & Antitrust unter anderem die Beendigung des Compliance Monitorships und des Extended Deferred Prosecution Agreement mit dem US Department of Justice begleitet. Zudem war Herr Tölle Compliance Officer für die Konzernzentrale von Bilfinger, für die Region Nordamerika, die Division Other Operations und war für die Compliance Trainings und die Compliance Kommunikation des Konzerns verantwortlich.
WS23 – PG DICO innovativ – Compliance Operations
Compliance Operations: unser Pitch
Wir zeigen in Form eines Pitch an Vorstand / Geschäftsführung, welche Vorteile Compliance Operations hat.
Dazu nehmen wir klassische Compliance-Aufgaben und zeigen, wie sie mit und ohne Compliance Operations abgebildet werden.
Beispiel: externe Datenschutzbeauftragte einbinden
Beispiel: Freigabeprozess einer Geschenkerichtlinie
Die Pitch-Unterlagen werden der DICO-Community im Anschluss zur Verfügung gestellt.

Matthias Bosbach
Rechtsanwalt / Steuerberater bei RSM Ebner Stolz

Dr. Philipp Großkopf
Leiter Risk, Compliance & Legal Support Shared Services
WS24 – AK Heathcare
Übertherapiert? – Compliance im Gesundheitswesen: Zwischen Selbstregulierung, Überregulierung und Deregulierung

Dr. Daniel Geiger
Partner von GNP Rechtsanwälte GEIGER | NITZ | PARTNER

Nina Stoeckel, LL.M.
leiterin Ethics & Compliance Team bei Boehringer Ingelheim
WS25 – AK Interne Untersuchungen & Hinweisgebersysteme
KI im Kooperationsverhältnis – Einsatz von KI zur Sachverhaltsaufklärung und Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden
Details zur Paneldiskussion folgen in Kürze.

Dr. Fabian A. Quast
Partner bei Hengeler Mueller
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