SESSIONSLOT 01 – Was erwartet sie?

WS01 – AK Richtlinienmanagement

Richtlinienpraxis im Faktencheck: Chancen erkennen durch Benchmarking

Im Impulsvortrag soll die im AK Richtlinienmanagement durchgeführte Benchmark Analyse zur Regelungswelt in den vertretenen Unternehmen vorgestellt werden und was daraus gelernt werden kann.
Des Weiteren werden Erfahrungen aus dem Einsatz von KI, z.B. bei der Richtlinienerstellung sowie als Kommunikationsmittel geteilt.

Digitalisierung/KI   (Zielgruppe: Alle)

Katrin Löffler

Leiterin Unternehmensregelungen bei der AUDI AG

Katrin Löffler leitet bei der AUDI AG in Ingolstadt die Abteilung „Unternehmensregelungen“
und verantwortet die Audi Regelungswelt. Außerdem ist sie Co-Leiterin des DICO Arbeitskreises Richtlinienmanagement.

Katharina Richter

Consultant für Governance Themen bei der Siemens AG

Katharina Richter ist bei der Siemens AG als Consultant für zentrale Governance Themen zuständig.
Außerdem ist sie Co-Leitern des DICO Arbeitskreises Richtlinienmanagement.

WS02 – AK Compliance Management Systeme

Compliance Monitoring als Erfolgsfaktor – Praktische Ansätze und Chancen

Kurzer Impuls zu Chancen und innovativen sowie praxisnahen Ansätzen im Compliance Monitoring, anschließend offener Erfahrungsaustausch und Diskussion in Kleingruppen; mögliche Schwerpunkte:
 
• Zusammenspiel im 3 lines Modell
• Wie viel Monitoring kann ich als Compliance verlagern?
• Identifikation von Verbesserungspotential
• Dos and Don‘ts
• Nutzung technischer Möglichkeiten
• Methodenvergleich
• Scoping (Bürokratisierung vs. Blind Spots)
• Erfolg durch KPIs sichtbar machen
• Effizienter Einsatz von Ressourcen (u.a. zentral vs. dezentral)
• Kommunikationsstrategien (Stichwort „Buy-in Fachbereiche“)
Governance/Integrated Assurance, Kontrolle   (Zielgruppe: Alle)

Dr. Malcolm Gammisch

Compliance & Consulting bei der BAMAC Group

Dr. Malcolm Gammisch verantwortet den Bereich Compliance & Consulting bei der BAMAC Group. Zuvor war er als Global Head of Compliance bei DHL Freight für Compliance und Datenschutz im internationalen Kontext zuständig. 

Susanne Schenk

Partnerin bei Deloitte

Susanne Schenk leitet als Partner bei Deloitte Deutschland das Service Offering „Compliance Management System (CMS) & Regulatory Compliance“. Sie beschäftigt sich seit 2010 mit Compliance- und Governance-Themen und berät Unternehmen aller Branchen und Größen vom Start-up bis zum DAX-Konzern.

WS03 – AK HR-Compliance/Arbeitsrecht

Das Hinweisgeberschutzgesetz als Kostenfalle für den Arbeitgeber

Spätestens seit Edward Snowden und der NSA-Affäre im Sommer 2013 sind Hinweisgeber (engl. „Whistleblower“) in aller Munde. Sie helfen mit ihren Enthüllungen dabei, Missstände und illegale Machenschaften innerhalb von Unternehmen und anderen Organisationen aufzudecken. Auf diese Weise fördern Hinweisgeber die Durchsetzung von Recht und Gesetz und leisten damit auch eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.
 
Demgegenüber sehen die betroffenen Arbeitgeber Hinweisgeber häufig als illoyale „Nestbeschmutzer“. Die Statistik ist deutlich: In Deutschland verlieren rund zwei Drittel der Hinweisgeber danach ihren Arbeitsplatz. Und wer einmal als „Verräter“ bekannt ist, findet in der Regel auch keine angemessene Beschäftigung mehr. Hinweisgeber verlieren deshalb oft ihre ganze soziale Existenz und verfallen in Armut.
 
Das Hinweisgeberschutz (HinSchG) soll hier nun Abhilfe schaffen. Das Gesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen Hinweisgeberrichtlinie und im Juli 2023 in Kraft getreten. Ziel ist der angemessene und effektive Schutz von Hinweisgebern. Dabei ist der gesetzlich verankerte Entschädigungsanspruch von zentraler Bedeutung. Danach können Hinweisgeber alle finanziellen Nachteile ersetzt verlangen, die ihnen aus einer Vergeltungsmaßnahme, wie einer Kündigung durch den Arbeitgeber, entstehen. Im Zusammenspiel mit der gesetzlichen Beweislastumkehr, nach der vermutet wird, dass die Entlassung wegen des Hinweises erfolgt ist, kann das für den Arbeitgeber bedeuten, dass er dem Arbeitnehmer bis zur Rente alle Entgelteinbußen ersetzen muss, was schnell zu Schadensersatzbeträgen in Millionenhöhe führen kann.
 
Der gesetzlich verankerte Entschädigungsanspruch wirft dabei zahlreiche Fragen auf: Wie weit reicht der Entschädigungsanspruch und müssen Arbeitgeber tatsächlich für sämtliche finanziellen Nachteile aus der Vergeltungsmaßnahme einstehen? Führt dies faktisch zu einem Abfindungsanspruch bis zur Rente? Wie sind die Entschädigungsansprüche prozessual geltend zu machen? Und welche konkreten Handlungsempfehlungen bestehen für Arbeitgeber?
 
Diese und weitere Fragen erörtern und beantworten wir in unserem Workshop.
Risikomanagement, Mittelstand, Kontrolle/Regulierung, Governance/Integrated Assurance (Zielgruppe: Alle)

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann

Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte PartmbB

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann wechselte 2011 nach Vorstandstätigkeiten bei der FORIS AG und FORATIS AG in Bonn als Partner in die Bonner Rechtsanwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle. 2018 stieg er bei der Sozietät RITTERSHAUS Rechtsanwälte in Mannheim ein, wo er seither als Partner tätig ist.

Julius Quicker LL.M. (Montreal)

Rechtsanwalt bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte PartmbB

Julius Quicker ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2021 – aktuell als Associate – bei RITTERSHAUS in Mannheim tätig. Von 2022 bis 2023 vertiefte er seine juristische Ausbildung mit einem einjährigen LL.M.-Studium an der McGill University in Montreal, Kanada.

WS04 – AK ESG-Corporate Sustainability

Vergrößerungsglas für die Regulierungsflut im Bereich
Sustainable Value Chain

Der Workshop bezweckt eine Starthilfe zur Orientierung mit dem Ziel, identifizieren zu können, welche Regularien im Kontext Sustainable Value Chain das eigene Unternehmen betreffen. Es handelt sich hierbei nicht um eine vertiefte Kommentierung der einzelnen Regularien, sondern vielmehr um eine Übersicht für eine Betroffenheitsanalyse.

Kontrolle/Regulierung   (Zielgruppe: Alle)

Dr. Nima Ghassemi-Tabar

Rechtsanwalt und Partner bei Deloitte

Dr. Nima Ghassemi-Tabar ist Rechtsanwalt und Partner bei Deloitte. Er berät Unternehmen im Bereich ESG-Compliance.

Dr. Rita Pikó

Rechtsanwältin und Partnerin bei Pikó Uhl Rechtsanwälte AG

Dr. Rita Pikó ist deutsche und Schweizer Rechtsanwältin und Partnerin bei Pikó Uhl Rechtsanwälte AG. Sie berät Unternehmen im Bereich Corporate Compliance sowie ESG-Compliance und führt interne Untersuchungen durch.

Carolin Scheil

ESG Specialist bei der Zurich Gruppe

Carolin Scheil beschäftigt sich mit der Umsetzung von Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei der Zurich Gruppe Deutschland.

WS05 – AK Compliance in Sportorganisationen

Sportschiedsgerichtsbarkeit auf dem Prüfstand – Bedarf es einer Reformierung?

Im Impulsvortrag soll der Entwurf einer neuen Schiedsgerichtsordnung vorgestellt werden, wobei auch die Schwächen der bisherigen Schiedsgerichtsordnungen thematisiert werden. Anschließend ist eine Diskussion über das Erfordernis der Reformierung der Sportschiedsgerichtsbarkeit und die damit verbundenen Herausforderungen geplant. Hierbei soll insbesondere auch auf die Athletensicht eingegangen werden.

Moderation:
Katharina Dierlamm, LL.M. und Dr. Christian Schmitz

Weitere Themen  (Zielgruppe: Alle)

Katharina Dierlamm, LL.M.

Partnerin der Kanzlei DIERLAMM Rechtsanwälte

Katharina Dierlamm ist Partnerin der Kanzlei DIERLAMM Rechtsanwälte und Vizepräsidentin des Deutschen Volleyball Verbandes e.V. (DVV). Sie ist als Verteidigerin und Unternehmensanwältin national und international in Straf- sowie Aufsichtsverfahren tätig und führt regelmäßig Compliance-Untersuchungen und Compliance-Schulungen durch. Ein Schwerpunkt bildet dabei die strafrechtliche Beratung und Compliance-Beratung in Sportverbänden und Sportvereinen.

Dr. Christian Schmitz

Partner der Kanzlei verte|rechtsanwälte

Dr. Christian Schmitz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie Partner der Kanzlei verte|rechtsanwälte und Lehrbeauftragter an der Rheinischen Hochschule im Studiengang Compliance und Corporate Security (LL.M.). Dr. Schmitz verteidigt und berät Individualpersonen und Unternehmen in einer Vielzahl komplexer Strafverfahren sowie im Rahmen von Compliance-Untersuchungen. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt die Beratung von Sportverbänden dar.

Marc Patrick Schneider

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht

Marc Patrick Schneider, MBA (Wales) ist Fachanwalt für Sportrecht in München sowie u.a. Vorstand des Deutscher Volleyball-Verband e.V. (DVV) und Geschäftsführer des Zentrums für Schiedsgerichtsbarkeit und Recht im Sport (ZSRS). Neben dem Vereins- und Verbandsrecht liegt einer seiner fachlichen Schwerpunkte in der Sportschiedsgerichtsbarkeit, in der er seit Jahren als (vorsitzender) Schiedsrichter wie auch als Rechtsanwalt für Sportler, Vereine, Verbände und Ligen tätig ist.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Newsletter