Export-kontrolle/ Sanktionen

Mit dem Thema Sanktions- und Exportkontrollrechts-Compliance müssen sich nicht nur Unternehmen, die Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter exportieren, auseinandersetzen, sondern zunehmend auch solche, die zivile Produkte ausführen bzw. solche Produkte in bestimmte Länder verkaufen oder aus bestimmten Ländern einkaufen. Unternehmen und Banken stehen oftmals auch vor der großen Herausforderung, dass sie die internationalen sanktions- und exportkontrollrechtlichen Vorschriften in Einklang mit bestehenden Boykotterklärungsverboten oder Gegensanktionen bringen müssen. Es entstehen zudem immer mehr Schnittstellen zur Geldwäscheprävention. Compliance im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ist außerdem nicht nur auf die Themen Sanktionen und Exportkontrolle beschränkt. Vielmehr sind die außenwirtschaftsrechtlichen Vorgaben beispielsweise auch im Rahmen von M&A-Prozessen durch ausländische Investoren oder bei großen internationalen Finanzierungen zu beachten. 

Arbeits-
schwer-
punkte

Das Ziel des Arbeitskreises „Exportkontrolle/Sanktionen“ liegt insbesondere darin, einen Beitrag zur Professionalisierung von Compliance-Verantwortlichen im Bereich der Sanktions- und Exportkontrollrechts-Compliance im Unternehmen zu leisten. Hierbei identifiziert der Arbeitskreis Themen im Bereich der Exportkontrolle und der Sanktionen, die für viele Unternehmen von Relevanz sind und fasst diese anschließend regelmäßig in konsolidierten Dokumenten zusammen. Dies betrifft z. B. 

  • Grundlagenwissen zum Thema Exportkontrolle 
  • Sanktionslistenscreening im Unternehmen 
  • Boykotterklärungsverbote vs. US-Sanktionslisten-Screening 
  • Umgang mit mittelbaren Bereitstellungsverboten bei Sanktionen 
  • Technologietransfer / technische Unterstützung 
  • Cloud Computing / mobiles Arbeiten  
  • Regelmäßiger Austausch zu ausgewählten Sanktionsprogrammen (insbesondere Russland, Belarus, Iran, Syrien u.a.) 
  • Austausch und Ausarbeitung eines Arbeitspapieres / Leitfadens zu den Anforderungen an die innerbetriebliche Compliance-Organisation zur wirksamen Umsetzung der nationalen und internationalen Exportkontrollregelungen (orientiert an dem BAFA Leitlinien ICP) 
  • Chinesisches Exportkontrollrecht und potentielle Konflikte mit anderen Sanktionsprogrammen 

Unsere Arbeitsergebnisse

Arbeitskreis-Leitung

Dr. Maria Brakalova

Partnerin der Wirtschaftskanzlei Dentons.

Dr. Maria Brakalova ist Partnerin im Berliner Büro der globalen Wirtschaftskanzlei Dentons. Sie ist überwiegend im Außenwirtschaftsrecht und im Vergaberecht tätig. Dr. Brakalova berät in Fragen der Exportkontrolle und der länder- und personenbezogenen Embargomaßnahmen und vertritt Mandanten bei den zuständigen Behörden. Zudem unterstützt sie Mandanten bei dem Aufbau bzw. der Verbesserung der innerbetrieblichen exportkontrollrechtlichen Compliance-Organisation. Sie berät Unternehmen zu den praktischen Auswirkungen von Sanktionen in Bezug auf Transaktionen, die sich u.a. auf Russland, Venezuela und Iran aber auch auf andere sanktionierte Länder beziehen. Dr. Brakalova berät ferner ausländische Investoren und deutsche Unternehmen in Bezug auf außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfungen und deren Auswirkungen auf M&A-Transaktionen. Sie begleitet die Mandanten im Freigabeprozess und vertritt sie gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Dr. Alexander Cappel

Partner bei Norton Rose Fulbright LLP

Dr. Alexander Cappel ist Partner im Frankfurter Büro von Norton Rose Fulbright LLP. Er berät Mandanten zu sämtlichen Fragen der Wirtschaftskriminalität und Compliance, insbesondere bei Ermittlungen, behördlichen oder gerichtlichen Verfahren, Compliance- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen und allen sonstigen Fragen im Zusammenhang mit strafrechtlichen oder sonstigen Sanktionen. Ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der präventiven und repressiven Beratung zu Regelungen im Bereich der Exportkontrollen, der Finanzsanktionen und der Geldwäscheprävention. Neben seinem Engagement bei DICO hält Alexander Cappel regelmäßig Vorträge zu Compliance-Themen und ist zudem Lehrbeauftragter an der Universität Luxemburg sowie der Frankfurt School of Management and Finance. 

Dr. Stefan Scholl

Senior Legal Counsel bei der Bilfinger SE

Dr. Stefan Scholl ist seit 2012 als Senior Legal Counsel in der Rechtsabteilung der Bilfinger SE tätig. Er berät Unternehmen der Division Technologies mit Schwerpunkt im internationalen Anlagenbau in allen Fragen des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts. Daneben hat Herr Dr. Scholl für die Unternehmen der Bilfinger Gruppe die zentrale Abteilung Exportkontrolle aufgebaut, die er nach wie vor konzernweit rechtlich betreut. Die Abteilung Exportkontrolle überwacht die Einhaltung der organisatorischen Anforderungen an eine funktionierende Exportkontrollorganisation in den Unternehmen der Bilfinger Gruppe und berät die Unternehmen in Fragen des Exportkontrollrechts und der Sanktionsregime.

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