Neue DICO-Leitlinien zu Sorgfaltspflichten im Kontext der Russland-/Belarus-Sanktionen der EU

Der DICO Arbeitskreis „Exportkontrolle & Sanktionen“ hat Leitlinien erarbeitet, die Compliance-Teams durch das Dickicht der EU-Sanktionen führt – kompakt, praxistauglich und auf Sorgfaltspflichten fokussiert.
 
Die Leitlinien beleuchten u.a.:
  • Sorgfaltspflichten & Strafbewehrung: Was Unternehmen angemessen tun müssen – und wo Fahrlässigkeit zur Haftungsfalle wird.
  • Behördliche Guidance richtig nutzen: FAQs & Merkblätter helfen – sind aber nicht bindend und oft auch widersprüchlich. Die Leitlinie zeigt, wie damit umzugehen ist.
  • Umgehungsverbot konkret: Welche Konstellationen typischerweise Probleme bereiten
  • Bemühenspflicht (z.B. Art. 8a VO 833/2014): Was „Best-Efforts“ gegenüber Nicht-EU-Tochtergesellschaften praktisch bedeutet (Governance, Monitoring, Vertragsklauseln).
Ziel der Leitlinien ist es, Unternehmen einen Pfad durch den Dschungel der sanktionsrechtlichen Sorgfaltspflichten zu weisen. Entscheidend ist dabei, dass vor allem folgende Schritte durchlaufen werden: 
  • Vollständiges Erfassen des Sachverhalts 
  • Vollständiges Erfassen der einschlägigen Normen 
  • Rechtliche und wirtschaftliche Bewertung des Sachverhalts  
  • Alle Entscheidungen sind intern schriftlich zu dokumentieren 
Die Leitlinie steht allen DICO Mitgliedern im Sharepoint zur Verfügung.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Newsletter