Informationspapier aus dem AK Datenschutz zum Thema: Internationaler Datentransfer nach USA: Adieu „Privacy Shield“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 16. Juli 2020 (Az. C-311/18) den Beschluss der Europäischen Kommission zum sog. „Privacy Shield“ gekippt. Damit entfällt ein wichtiger Pfeiler datenschutzkonformer Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten von Amerika. Unternehmen, die auf Basis des „Privacy Shield“ für eigene Datenübermittlungen das erforderliche angemessene Datenschutzniveau gewährleisten, müssen jetzt dringend die Vereinbarkeit der Datenverarbeitung mit geltendem Recht prüfen und ggf. Verträge, Prozesse und Dokumentation anpassen.

Weitere Informationen des AK Datenschutz zum Thema lesen Sie hier.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Newsletter