Verbandsanktionengesetz

DICO hält eigenes Unternehmensstrafrecht für unnötig

Das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) sieht keine Notwendigkeit für die Einführung einer Strafbarkeit von Unternehmen, wie sie im Entwurf des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen für ein Verbandsstrafrecht vorgesehen ist. Zugleich begrüßt DICO den im Entwurf enthaltenen Ansatz, Unternehmen anzuhalten geeignete…

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