DICO hält eigenes Unternehmensstrafrecht für unnötig
30. August 2016
Das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) sieht keine Notwendigkeit für die Einführung einer Strafbarkeit von Unternehmen, wie sie im Entwurf des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen für ein Verbandsstrafrecht vorgesehen ist. Zugleich begrüßt DICO den im Entwurf enthaltenen Ansatz, Unternehmen anzuhalten geeignete…
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