Das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) sieht keine Notwendigkeit für die Einführung einer Strafbarkeit von Unternehmen, wie sie im Entwurf des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen für ein Verbandsstrafrecht vorgesehen ist. Zugleich begrüßt DICO den im Entwurf enthaltenen Ansatz, Unternehmen anzuhalten geeignete Compliance-Strukturen zu schaffen.

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